epaCC ist nicht die elektronische Patientenakte ePA
Die Begriffe „epaCC“, „epaSYSTEM“ und „elektronische Patientenakte (ePA)“ werden aufgrund der ähnlichen Abkürzung häufig miteinander verwechselt. Tatsächlich handelt es sich um unterschiedliche Konzepte mit unterschiedlichen Anbietern, Zielen und Anwendungsbereichen.
epaCC GmbH ist ein deutsches Unternehmen, das das pflegewissenschaftlich entwickelte epaSYSTEM sowie die darauf aufbauenden epaINSTRUMENTE (epaAC, epaKIDS, epaMHC und epaLTC) entwickelt und bereitstellt.
Das epaSYSTEM ist die wissenschaftlich fundierte Methode der epaCC zur standardisierten Bewertung des pflegerelevanten Gesundheitszustands von Menschen – unabhängig vom pflegerischen Versorgungsbereich.
Die epaINSTRUMENTE sind spezialisierte Umsetzungen des Datenmodells zur Steuerung des Pflegeprozesses, für die klinische Entscheidungsfindung in der Gesundheits- und Krankenpflege, die Pflegediagnostik und Bewertung der pflegerischen Ergebnisqualität innerhalb dieses Systems. Das epaSYSTEMwird im gesamten DACH-Raum eingesetzt.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bereitgestellte digitale Akte, in der einrichtungsübergreifend medizinische Gesundheitsdaten einer versicherten Person gespeichert und für die Behandlung verfügbar gemacht werden.
| Vergleichstabelle Leistung |
epaCC
|
Elektronische Patientenakte
|
|---|---|---|
| Gesetzlich vorgeschriebene Anwendung | Nein, ist nicht integriert. | Ja |
| Betrieb durch gesetzliche Krankenkassen | Nein, ist nicht integriert. | Ja |
| Pflegefachliche Bewertung des Gesundheitszustands | Ja, ist integriert. | Nein |
| Klinische Entscheidungsunterstützung für Pflegefachpersonen | Ja, ist integriert. | Nein |
| Kennzahlen-Reporting für Management | Ja, ist integriert. | Nein |
| Speicherung von Gesundheitsdaten von Versicherten | Nein, ist nicht integriert. | Ja |
| Bereitstellung von Gesundheitsdaten für Versicherte | Nein, ist nicht integriert. | Ja |
Häufige Fragen
Antworten auf häufige Fragen rund um epaCC und die elektronische Patientenakte (ePA).
Ist epaCC dasselbe wie die elektronische Patientenakte (ePA)?
Nein. epaCC ist ein unabhängiges Unternehmen und steht in keinem organisatorischen Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA). epaCC entwickelt mit dem epaSYSTEM eine wissenschaftlich fundierte Methode zur standardisierten Bewertung des pflegerelevanten Gesundheitszustands. Die ePA hingegen ist die gesetzlich geregelte elektronische Patientenakte für Versicherte.
Speichert epaCC Daten in der elektronischen Patientenakte?
Nein. epaCC speichert selbst keine Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA). Das epaSYSTEM stellt strukturierte pflegerische Datenmodelle bereit, die in die jeweiligen IT- und Dokumentationssysteme der Gesundheits-einrichtungen integriert werden. Ob und welche Daten daraus in die ePA übertragen werden, hängt von den eingesetzten Systemen und den dafür vorgesehenen Schnittstellen und gesetzlichen Vorgaben ab.
Wer betreibt die ePA, und wer entwickelt das epaSYSTEM?
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bereitgestellt. Das epaSYSTEM wird von der epaCC GmbH entwickelt.
Werden epaSYSTEM-Daten in die ePA übernommen?
epaSYSTEM-Daten können grundsätzlich für einen Datenaustausch bereitgestellt werden. Ob und welche Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden, hängt von den eingesetzten IT-Systemen, Schnittstellen und den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben ab.
Ist das epaSYSTEM eine gesetzliche Anforderung wie die ePA?
Nein. Das epaSYSTEM ist keine gesetzliche Anforderung. Es ist eine von epaCC entwickelte Methode zur standardisierten Bewertung des pflegerelevanten Gesundheitszustands. Die ePA hingegen ist gesetzlich geregelt.