epaCC ist nicht die elektronische Patientenakte ePA

epaCC vs ePA

Die Begriffe „epaCC“, „epaSYSTEM“ und „elektronische Patientenakte (ePA)“ werden aufgrund der ähnlichen Abkürzung häufig miteinander verwechselt. Tatsächlich handelt es sich um unterschiedliche Konzepte mit unterschiedlichen Anbietern, Zielen und Anwendungsbereichen.

epaCC GmbH ist ein deutsches Unternehmen, das das pflegewissenschaftlich entwickelte epaSYSTEM sowie die darauf aufbauenden epaINSTRUMENTE (epaAC, epaKIDS, epaMHC und epaLTC) entwickelt und bereitstellt.

Das epaSYSTEM ist die wissenschaftlich fundierte Methode der epaCC zur standardisierten Bewertung des pflegerelevanten Gesundheitszustands von Menschen – unabhängig vom pflegerischen Versorgungsbereich.

Die epaINSTRUMENTE sind spezialisierte Umsetzungen des Datenmodells zur Steuerung des Pflegeprozesses, für die klinische Entscheidungsfindung in der Gesundheits- und Krankenpflege, die Pflegediagnostik und Bewertung der pflegerischen Ergebnisqualität innerhalb dieses Systems. Das epaSYSTEMwird im gesamten DACH-Raum eingesetzt.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bereitgestellte digitale Akte, in der einrichtungsübergreifend medizinische Gesundheitsdaten einer versicherten Person gespeichert und für die Behandlung verfügbar gemacht werden.

Sie dient der Sammlung und Bereitstellung von Gesundheitsinformationen und steht in keinem Zusammenhang mit der epaCC GmbH oder dem epaSYSTEM.
Vergleichstabelle
Leistung
epaCC
Elektronische Patientenakte
Gesetzlich vorgeschriebene Anwendung Nein, ist nicht integriert. Ja
Betrieb durch gesetzliche Krankenkassen Nein, ist nicht integriert. Ja
Pflegefachliche Bewertung des Gesundheitszustands Ja, ist integriert. Nein
Klinische Entscheidungsunterstützung für Pflegefachpersonen Ja, ist integriert. Nein
Kennzahlen-Reporting für Management Ja, ist integriert. Nein
Speicherung von Gesundheitsdaten von Versicherten Nein, ist nicht integriert. Ja
Bereitstellung von Gesundheitsdaten für Versicherte Nein, ist nicht integriert. Ja

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen rund um epaCC und die elektronische Patientenakte (ePA).

Nein. epaCC ist ein unabhängiges Unternehmen und steht in keinem organisatorischen Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA). epaCC entwickelt mit dem epaSYSTEM eine wissenschaftlich fundierte Methode zur standardisierten Bewertung des pflegerelevanten Gesundheitszustands. Die ePA hingegen ist die gesetzlich geregelte elektronische Patientenakte für Versicherte.

Nein. epaCC speichert selbst keine Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA). Das epaSYSTEM stellt strukturierte pflegerische Datenmodelle bereit, die in die jeweiligen IT- und Dokumentationssysteme der Gesundheits-einrichtungen integriert werden. Ob und welche Daten daraus in die ePA übertragen werden, hängt von den eingesetzten Systemen und den dafür vorgesehenen Schnittstellen und gesetzlichen Vorgaben ab.

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bereitgestellt. Das epaSYSTEM wird von der epaCC GmbH entwickelt.

epaSYSTEM-Daten können grundsätzlich für einen Datenaustausch bereitgestellt werden. Ob und welche Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden, hängt von den eingesetzten IT-Systemen, Schnittstellen und den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben ab.

Nein. Das epaSYSTEM ist keine gesetzliche Anforderung. Es ist eine von epaCC entwickelte Methode zur standardisierten Bewertung des pflegerelevanten Gesundheitszustands. Die ePA hingegen ist gesetzlich geregelt.

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