Am 26.04.2024 hat der Bundesrat der Verordnung zur Personalbemessung in Krankenhäusern (u.a. „PPR 2.0“) zugestimmt und deren Umsetzung empfohlen, sofern der Bundestag die vom Bundesrat geforderten Änderungen an der Verordnung vornimmt (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/bundesrat-kompakt-node.html;jsessionid=D869FFEA4FBC652162D42C29CAEEA36A.live242?cms_selectedTab=section-29#section-29).
Seitdem erreichen uns immer wieder Fragen unserer Anwenderbetriebe. Die häufigsten Fragen haben wir nachfolgend aufgeführt:
Für die automatische Ausleitung der PPR 2.0 für Erwachsene aus epaAC und LEP haben wir, die epaCC GmbH und die LEP AG bereits vor einem Jahr ein Regelwerk erstellt, wie wir es bereits 2010 für die automatische Ableitung des PKMS getan haben. In diesem Regelwerk ist definiert, welche epaAC-Daten in Kombination mit welchen LEP-Daten zu welcher PPR-2.0-Stufe führen. Dieses Regelwerk haben wir entsprechend der letzten Änderungen im Juni 2024 aktualisiert und allen unseren Softwarepartnern zur Verfügung gestellt. Einzelne Softwarepartner haben die automatische Ableitung der A- und S-Stufen bereits umsetzt, andere sind kurz vor der Fertigstellung.
Für die automatische Ausleitung der Kinder-PPR 2.0 aus epaKIDS und LEP haben wir, die epaCC GmbH und die LEP AG, damit begonnen, ein Regelwerk zu erstellen, wie wir es bereits 2010 für die automatische Ableitung des PKMS getan haben. In diesem Regelwerk wird definiert, welche epaKIDS-Daten in Kombination mit welchen LEP-Daten zu welcher Stufe der Kinder-PPR-2.0 führen und wo auf Grund der sehr speziellen Konstruktion der Kinder-PPR weitere Daten benötigt werden.
Trotz der Unklarheiten und bereits erkannten Fehler der Kinder-PPR 2.0 (siehe KPMG-Gutachten https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/Abschlussbericht_Kinder_PPR_Erprobung_20230831.pdf) wurden in der verabschiedeten Fassung keine nennenswerten Korrekturen vorgenommen. Das führt dazu, dass wir (epaCC und LEP) Lösungen finden müssen, um mit den gutachterlich festgestellten Unzulänglichkeiten umzugehen. Derzeit arbeiten wir (epaCC und LEP) mit Hochdruck daran, unseren Softwarepartnern auch für die Kinder-PPR 2.0 ein Regelwerk zur automatischen Ableitung zur Verfügung zu stellen.
Nach Übermittlung des epa/LEP-Regelwerkes an unsere Softwarepartner brauchen diese noch Zeit, um die Ausleitungsregeln technisch umzusetzen. Wie lange das konkret dauern wird, hängt von Ihrem Softwarepartner ab.
WICHTIG ZU WISSEN: Auch wenn die PPR formal zum 01. Juli 2024 in Kraft treten soll, müssen erst ab 01. Oktober 2024 Daten gesammelt und zum 31. Januar 2025 ans InEK geliefert werden. Siehe auch die Antwort auf Frage 5!
Nein, die PPR-Stufe ist nur der erste Schritt. Für die Meldung ans InEK müssen die PPR-Stufen in Minutenwerte umgewandelt und als „Soll-Personalzeit“ übermittelt werden. Zusätzlich müssen die „Ist-Personalzeit“ aus dem Dienstplanprogramm sowie weitere (administrative) Daten geliefert werden.
Diese Schritte werden von Ihren Softwarepartnern veranlasst, daher wenden Sie sich bei Detailfragen dazu bitte direkt an ihre dortigen Ansprechpartner.
Laut Beschluss hat die erste Datenlieferung bis 31. Januar 2025 stattzufinden, rückwirkend für das letzte Quartal. Der Beginn der Datensammlung wäre demnach 01. Oktober 2024.
Hier kommt der Vorteil der automatischen Ableitung zum Tragen: Ist die Routinedokumen- tation vollständig, können die entsprechenden PPR-Daten auch nachträglich generiert wer- den.
WICHTIG ZU WISSEN: Die erste vollständige Jahresdatenlieferung mit Testat durch Wirtschaftsprüfer muss zum 30. Juni 2026 erfolgen. Die Zeit vom 01. Juli 2024 bis 01. Juli 2025 könnte man daher auch als einjährige Lernund Entwicklungsphase für Einrichtungen, Softwarepartner und Systementwickler interpretieren. Hektik und Schnellschüsse sind wie immer fehl am Platz – ein zielgerichtetes Vorangehen hingegen ist notwendig. Dabei stehen wir, die Hersteller des epaSYSTEMS und der LEP-Klassifikation, wie immer mit Rat und Tat zur Seite.