Deutschlands Krankenhäuser brauchen ein verbindliches Personalbemessungsinstrument für die Pflege

11. März 2019

Pressemeldung des Deutschen Pflegerats vom 11. März 2019

„Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG will die Politik auch auf den Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern reagieren. „Die bisherige Umsetzung bleibt jedoch weit hinter dem zurück, was im Interesse von Patientinnen und Patienten und Pflegefachpersonen erforderlich ist“, mahnte Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.

Seit dem 01. Januar 2019 sind Regelungen für Pflegepersonaluntergrenzen für ausgewählte pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern per Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ausgewiesen. Diese gelten u. a. für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Hierzu sollen ab dem Jahr 2020 weitere Bereiche hinzukommen.

Der DPR fordert dazu auf, im Krankenhaus den tatsächlichen Pflegebedarf bei der Personalbemessung und deren Finanzierung zu berücksichtigen. Positiv sei, dass die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus neu geregelt werden soll. „Allerdings laufen die verordneten Personaluntergrenzen ohne Bezug auf eine begründbare reguläre Personalausstattung und ohne Bezug zu Pflegepersonalbudgets. Da diese nur auf kalkulatorischen Größen beruhen besteht die Gefahr von gegenteiligen Effekten. Das ist nicht das, was sich der Gesetzgeber als Ziel wünscht“, machte Wagner weiter deutlich.

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Patientenversorgung ist es Pflicht, auf eine gesicherte Personalbemessung zurückzugreifen. Mehrfach hat der Deutsche Pflegerat bereits die Entwicklung eines solchen pflegewissenschaftlich begründeten Instrumentes für die Personalbemessung und dessen verpflichtenden Einsatzes in allen Krankenhäusern gefordert.

Vor diesem Hintergrund hat der DPR eine Expertengruppe berufen, die mit der Entwicklung eines solchen Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI) beauftragt wurde. „Nur auf der Basis eines fundierten und zugleich praxistauglichen Verfahrens kann die pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern bedarfsgerecht und dauerhaft abgebildet und gesichert werden“, betonte Dr. Patrick Jahn, Leiter der Expertengruppe des Deutschen Pflegerats.

Als Orientierungsrahmen für das PPBI des DPR dienen die international verbreiteten Verfahren, die aus einem Scoring (u.a. pflegerische und medizinische Leistungen, Patientenfähigkeiten) eine Ableitung von Zeitwerten zur Personalbindung bzw. Vorgaben von Pflegepersonal-Patientenverhältnissen ermöglichen. Statt einer aufwendigen Einzelleistungsdokumentation sind lediglich die zentralen, den Pflegeaufwand bestimmenden Indikatoren zu erheben. „Damit können ohne übertriebenen bürokratischen Aufwand alle relevanten Faktoren einbezogen werden, die vor Ort zu Leistungen der Pflege führen, um daraus Aufwandsgruppen zu bilden“, führte Prof. Dr. Michael Isfort, der als ausgewiesener Experte zum Thema Personalbemessung in die Expertengruppe des DPR berufen wurde, weiter aus.

Die Expertengruppe des DPR wird ihr grundlegendes Modell für eine bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung auf dem Deutschen Pflegetag am 15. März 2019 erstmalig der Fachöffentlichkeit vorstellen.“

Quelle: https://deutscher-pflegerat.de/aktuelles/aktuelles.php