Im diesjährigen Verfahren zur Anpassung der ICD10 Diagnosenklassifikation haben wir beim BfArM (Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte) den Antrag eingereicht, die beiden ICD-Codes U50.- (motorische Funktionseinschränkung) und U51.- (kognitive Funktionseinschränkung) um Inhalte aus dem epaAC zu erweitern. Derzeit sind es der Barthel-Index, der erweiterte Barthel-Index und der FIM, die hierfür genutzt werden dürfen. Beantragt wurde, zusätzlich zu den bereits etablierten Scores auch Daten zur Kodierung der U50.-/U51.- zuzulassen, die im Rahmen der routinemäßgen epaAC-Dokumentation ohnehin für mehr als 50% aller Klinikbetten in Deutschland vorliegen. Für die U50.- soll der epaSPI, für die U51.- kognitive Items aus dem epaAC (zusammengefasst im epaKOGNI) alternativ zum Barthel/ FIM zugelassen werden.
Für Interessierte: Der Antrag kann auf der Webseite des BfArM heruntergeladen werden: https://multimedia.gsb.bund.de/BfArM/downloads/klassifikationen/icd-10-gm/vorschlaege/vorschlaege2023/icd2023-038-erweiterung-u50-u51-epaac.pdf