Dr. Dirk HunsteinIrrweg beendet: PKMS ab 2021 nicht mehr gültig

18. August 2020

In der Veröffentlichung der OPS Vorabfassung Version 2021 (Aktualisierungsliste) vom 14. August 2020 wird auf Seite 3 ausgeführt: „Mit der Streichung der Kodes für die hochaufwendige Pflege unter 9-20 entfällt auch der Anhang Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS).“ (BfArM, 2020).

Nach 10 langen Jahren endet der Irrweg „PKMS“ in der Pflege endlich. Die Vorschläge für eine dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Personalberechnung (PPBI) bzw. der Zwischenschritt PPR 2.0, die vom Deutschen Pflegerat, ver.di und DKG Anfang 2020 dem Bundesgesundheitsministerium eingereicht wurde, gehen in eine pragmatischere und unbürokratische Richtung.

Anstatt – wie im PKMS – konstruierte Fallkonstellationen vorzugeben, zu deren Erfüllung immer wieder vermutet werden musste, dass der Pflegeplan weniger vom Bedarf der Patient*innen, sondern von den fiktiven Vorgaben der PKMS-Regeln abgeleitet wurden, berücksichtigen die neuen Ansätze des DPR den tatsächlichen Bedarf der Patientent*innen (siehe auch https://deutscher-pflegerat.de/2020/01/14/vorschlag-fuer-interimsloesung-zur-personalbemessung-im-krankenhaus-an-bundesgesundheitsminister-spahn-uebergeben/).