Der Deutsche Pflegerat (DPR) informierte in seiner gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Gewerkschaft ver.di am 14. Januar 2020 herausgegebenen Pressemitteilung über die Übergabe eines Vorschlags für eine Interimslösung zur Personalbemessung an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Diese Interimslösung („PPR 2.0“) soll bis zum Vorliegen eines neu zu entwickelnden Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI, siehe https://deutscher-pflegerat.de/2019/03/31/pflegepersonalstaerkung-durch-ein-instrument-zur-pflegepersonalbemessung/?highlight=ppbi) genutzt werden können.
Das Thema hat – wie wir aus vielen e-Mails, Telefonaten und Gesprächen wissen – in manchen Einrichtungen Unsicherheit verursacht. Daher möchten wir einige zentrale Punkte erläutern:
Frage: Ab wann gilt die PPR 2.0?
Antwort: Dazu gibt es zur Zeit (20. Januar 2020) noch keine Aussagen. Da für die verbindliche Umsetzung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden muss, ist vor dem 01. Januar 2021 kaum damit zu rechnen
Frage: Heißt PPR 2.0, dass ich wieder zurück muss zur PPR?
Antwort: NEIN! Wer seinen Pflegeprozess mit epaAC und LEP dokumentiert, wird gar nichts tun müssen. Wie auch bei der automatischen Ausleitung des PKMS arbeiten sowohl die epaCC GmbH als auch die LEP AG daran, die für die Abbildung der PPR notwendigen Mappings zu erstellen. Dies setzt voraus, dass seitens des Gesetzgebers alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist uns noch kein Termin bekannt. Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, werden wir das Mapping an unsere Softwarepartner ausliefern.
Frage: Was bedeutet die PPR 2.0 für die Zukunft des PKMS?
Antwort: In der PPR 2.0 ist die Stufe A4 weiterhin vorhanden, so dass hochaufwändige Patient+innen weiterhin dokumentiert und für die Kalkulation der Sachkosten genutzt werden können – aber ohne den bürokratischen Aufwand der derzeitigen PKMS-Dokumentation. Da die Pflegekosten bereits aus dem DRG-System ausgegliedert sind, gibt es aus unserer Sicht keinen Grund mehr, den PKMS in seiner derzeitigen Form weiterzuführen. Im Gegenteil: Dadurch, dass in der PPR 2.0 eine neue Stufe S4 ergänzt wurde, kann auch eine hochaufwändige spezielle Pflege abgebildet werden.
Frage: Wie geht es weiter?
Antwort: Gemäß Beschluss der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wird das Ministerium den Vorschlag prüfen. DPR, DKG und ver.di setzen auf einen positiven Ausgang der Prüfung der Einführung und eine rasche und konsequente Umsetzung ihres Vorschlages. Parallel muss für eine grundsätzliche Neuentwicklung für die Personalbemessung – die bei der KAP ähnlich wie für die Langzeitpflege festgehalten wurde – ein gesetzlicher Auftrag für die Entwicklung eines neuen Instrumentes erteilt werden.
Auf dem Deutschen Pflegetag (12.-14. März 2020) in Berlin werden wir über die aktuellen Entwicklungen berichten.